Tätervolk-City: Deutsche Opfer in der BRD nichts wert!
09.01.2008 | Autonome Nationalisten Aachen (ANA)
Langsam kommen wir in die Jahreszeit, in der in ganz Deutschland die letzten treuen Deutschen an die Opfer der alliierten Bombenangriffe von 1945 erinnern und gedenken. Im Mittelpunkt steht hierbei sicherlich Dresden, wo am 13.02.1945 durch sinnlose alliierte Bombenangriffe mehrere hunderttausende deutsche Zivilisten ums Leben kamen. Der traditionelle Traumarsch von Dresden findet auch dieses Jahr wieder statt. Am 16.02. werden sich mehrere tausend Nationalisten in Dresden einfinden und an die deutschen Opfer gedenken.
Sicherlich werden sich dort auch wieder antideutsche „Anti“-Faschisten einfinden, die bereits im Februar 2004 ihr gestörtes Weltbild offenkundig zur Schau stellten, als sie vor dem Münchener Rathaus zusammenliefen, um den 59. Jahrestag des alliierten Terrorangriffs auf Dresden zu feiern. „Bomber Harris, do it again“, war auf einem Transparent zu lesen: „Bomber Harris, mach´ es noch einmal!“ Auch abgehärtete Betrachter schauderte es bei dieser Opferverhöhnung. In welch geistig-moralischem Zustand sind Menschen, die nach Wiederholung eines Massenmords rufen, eines Massenmords am eigenen Volk? (Dieses Transparent tauchte damals zum ersten mal auf und nahm neue Dimensionen der Verhöhnung deutscher Opfer an. Heute zu Tage ist dieser Spruch schon als „normal“ angesehen und taucht immer wieder auf antifaschistischen Demonstrationen auf, da er, wie wir gleich erläutern werden, in der BRD ganz legal ist.)
Nun, reiht sich eine weitere Frage an: In welchen Zustand befindet sich die deutsche Justiz? Bei der Staatsanwaltschaft München waren Strafanzeigen gegen die Transparent-Verantwortlichen eingegangen – wegen öffentlicher Aufforderung zu Straftaten, wegen Volksverhetzung, wegen Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener. Jeder „Normalbürger“ hätte wohl angenommen, dass wenigstens einer dieser Strafbestände zutrifft und geahndet wird. Doch weit gefehlt. Obwohl die Täter von der Polizei ermittelt wurden, verfügten Oberstaatsanwalt Stern am 3. Mai 2004 die Einstellung des Verfahrens!
Die Begründung macht sprachlos. Zunächst weist der Herr Staatsanwalt feinsinnig drauf hin, dass der damalige Befehlshaber der englischen Bomberkommandos, Sir Arthur Harris, „falls er nicht bereits verstorben sein sollte“, zur Wiederholung eines solchen Bombenangriffs „ganz offensichtlich“ nicht in der Lage sei. Auch für etwaige Nachfolger stellten die „gegenwärtigen weltpolitischen Verhältnisse“ ein Hindernis dar. Zudem fehle es an der erforderlichen „Konkretisierung“. Die allgemeine Aufforderung reiche nicht aus. Soll heißen: Bitte mehr Details! Welche Sorte von Bomben? Wie viele? Darf es auch Phosphor sein? Transparent-Träger haben sich einfach zu wenig konstruktive Gedanken gemacht.
Volksverhetzung? Ganz und gar nicht, sagte der Staatsanwalt. Das Plakat lasse zahlreiche Deutungen zu, „die weder eine feindselige Haltung gegen die Bewohner der Stadt Dresden beinhalten, noch einen Angriff auf deren Menschenwürde“. Bedroht sieht der Amtsjurist eher die Menschenwürde der Transparent-Träger. Denn: Letztlich ist auch der strafrechtliche Vorwurf der Volksverhetzung eine gefährliche Waffe und muss mit Bedacht und Rücksicht auf die dadurch berührte gegenläufigen Belange geführt werden.“
Billigung von Straftaten? Ja, meint der Staatsanwalt, es werden mit dem Transparent ein Kriegs- und Völkerrechtsverbrechen gebilligt. Das sei aber unerheblich, „weil es sich um einen Vorfall von nur geschichtlichen Interesse handelt“. Darf man also davon ausgehen, dass eine Billigung der NS-Judenverfolgung ebenfalls straflos bleiben würde, weil zum einen der „Vorfall“ nur noch geschichtlichem Interesse ist und, zum anderen, die damals Verantwortlichen längst tot sind? Jeder sei vor dieser Annahme gewarnt. Bestimmte Verbrechen bleiben hochaktuell bis zum „Sanknimmerleinstag“.
Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener? Diesen gegen Zeitgeschichtsrevisionisten gern herangezogenen Paragraphen wollte Oberstaatsanwalt Stern für deutsche Bombenopfer nicht gelten lassen: „Bei der Würdigung der verfahrensgegenständlichen Äußerung ist im Unterschied zur Leugnung des Massenmordes an Juden festzustellen, dass die Äußerung sich nicht primär gegen die Opfer des Angriffs auf Dresden richtet... Während der Leugnung des Massenmordes an Juden regelmäßig eine entsprechende politische Meinung des Äußernden und eine rassistische Einstellung zugrunde liegen, fehlen vorliegend jegliche Anhaltspunkte dafür, dass die Beschuldigten mit ihrer Äußerung überhaupt die Opfer des Bombenagriffs im Sinne hatten.“
Wie bitte? Ist mit „Do it again!“ möglicherweise nur gemeint, Bomber Harris solle seine Offizierungsprüfung wiederholen? Oder noch einmal seine Orden polieren? Es fällt schwer, die zitierte Paragraphen-Dreherei nicht in dem gleichen Zynismus zu ertränken, mit dem deutschen Opfer hierzulande ihrer Würde beraubt werden.
Antideutsche verbrennen 700 BRD-Flaggen, auf einer Demo wird zum Wiederholen eines Massenmordes an Deutschen aufgerufen und die Justiz schaut zu. Dieser Zustand ist kaum in Worte zu fassen und in jedem anderen Land unvorstellbar!
Wir lachen über eure Geisteslehre und weinen über euren Unverstand!
Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen! Anti-Deutsche abschieben!